Detektive und Detektivinnen

Detektive und Detektivinnen beschaffen und sichern als private Ermittler/innen Beweismaterial im Auftrag von Privatleuten oder Unternehmen. Das Spektrum reicht hier vom klassischen Beweis für eheliche Untreue bis zu Fällen von Versicherungsbetrug oder Computerkriminalität. Sie können auch im öffentlichen Auftrag ermitteln, z.B. im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen.

Weitere Einsatzbereiche finden Detektive und Detektivinnen bei der Bekämpfung von Kriminalität. Dabei unterscheidet man zwischen der repressiven und der präventiven Verbrechensbekämpfung. In der repressiven Verbrechensbekämpfung klären sie Verbrechen bzw. Gesetzesverstöße sowie deren Ursachen und Hintergründe auf. In der präventiven Verbrechensbekämpfung befassen sie sich mit der Aufgabe, kriminelle Vergehen zu verhindern. So beraten sie z.B. Privatleute oder Wirtschaftsbetriebe über die jeweils geeignete Alarmanlage und weitere Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbrüche und Diebstähle. Sie kennen auch geeignete Möglichkeiten zur Datensicherung, wenn Firmenkunden sich gegen geistigen Diebstahl, z.B. durch Firmenspionage, absichern wollen.

Beschäftigung finden Detektive und Detektivinnen hauptsächlich bei Detekteien, Ermittlungsbüros, Sicherheitsdiensten, Objektschutz-, Wach- und Schließgesellschaften, Bewachungsunternehmen und Wachdiensten. Ferner bieten sich berufliche Einsatzmöglichkeiten als Kaufhaus- oder Supermarktdetektiv/in sowie in Versicherungs- oder Reiseunternehmen.

Schreibarbeiten, Telefonate, Auswertungen finden im Büro statt, Ermittlungen im Außendienst, Beratungen auch bei den Kunden.

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung als Detektiv/in, in der Regel wird eine berufliche Vorbildung vorausgesetzt, ist rechtlich nicht geregelt. Lehrgänge werden von unterschiedlichen Bildungsanbietern wie der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD), der Industrie- und Handelskammer (IHK) und privaten Bildungsträgern angeboten. Sie enden mit internen Abschlussprüfungen.

Die Ausbildungsdauer fällt unterschiedlich aus. Abhängig von den Unterrichtsformen Voll- oder Teilzeit, Fernunterricht oder Wochenendveranstaltung, sind Zeiten von weit weniger als einem bis zu zwei Jahren möglich.

 

 

Warenhausdetektiv/in

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Die Hauptaufgabe von Warenhausdetektiven und -detektivinnen, die in der Regel Angestellte des Geschäfts sind, umfasst das Sichern von Warenwerten gegen Diebstahl, das Treffen von Maßnahmen zur Diebstahls - Prävention und das Aufdecken von Diebstählen jeglicher Art.

Warenhausdetektive und -detektivinnen beobachten Kunden und bitten sie im Verdachtsfall auf ihr Büro. Dort hören sie die Verdächtigen an, durchsuchen deren Taschen und Kleidung und konfrontieren sie gegebenenfalls mit entsprechenden Videoaufzeichnungen. Anschließend fertigen sie entsprechende Protokolle an. Verdächtige, die Anstalten zur Flucht treffen oder auf frischer Tat angetroffene Diebe nehmen Warenhausdetektive und -detektivinnen bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig fest. Auch die Kontrolle des Kassenpersonals in Bezug auf mögliche Falsch-Kassierungen gehört zur Arbeit von Warenhausdetektiven und -detektivinnen. Sie überwachen zudem die sicherheitstechnischen Anlagen wie Monitore und Kameras.

Unerlässliche Voraussetzung ist für Warenhausdetektive und -detektivinnen stets die Kenntnis der zivil- und strafrechtlichen Rechtslage. Gesetzliche Grundlage für jede detektivische Tätigkeit sind das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung.

Zugang

In der Regel ist eine Ausbildung als Detektiv/in oder eine Fachausbildung als Kaufhaus-Fachdetektiv/in erwünscht.

Beschäftigte mit Berufsabschlüssen im Sicherheitsbereich bzw. entsprechender Berufserfahrung können die Tätigkeit ebenfalls ausüben.

In Abhängigkeit von der Vorbildung, der Berufspraxis und den Tätigkeitsschwerpunkten können eine Sachkundeprüfung sowie die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen (40-80 Stunden) auf Grundlage der Bewachungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben sein. Zuständig hierfür sind die Industrie- und Handelskammern.

Befreit sind von der Sachkundeprüfung und der Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfte Werkschutzfachkraft, Werkschutzmeister/in, mittlerer Polizeivollzugsdienst, mittlerer Justizvollzugsdienst).

Je nach konkretem Einsatz sind waffenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Beschäftigung im Wach- und Sicherheitsgewerbe beträgt 18 Jahre.

 

Pförtner/in

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Pförtner/innen kontrollieren den Zugang zu Gebäuden oder Betriebsgeländen. Sie sind erste Ansprechpartner für Besucher. Zuverlässigkeit, korrektes Auftreten und Sicherheitsbewusstsein sind für ihre Tätigkeit von zentraler Bedeutung. Je nach Art des Betriebes oder der Behörde haben sie unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte. Besonders in sicherheitsrelevanten Bereichen verhindern sie das Eindringen von Unbefugten und überwachen zeitliche bzw. örtliche Zugangsberechtigungen und eventuell bestehende Fotografierverbote. Sie kontrollieren Werksausweise, stellen Passierscheine für Besucher aus und melden diese bei der zuständigen Stelle an. In solchen Funktionen sind Pförtner/innen meist dem Werkschutz zugeordnet.

Auch die Kontrolle des Kfz- und Warenverkehrs gehört in manchen Betrieben zu ihrer Tätigkeit. Sie verwalten Schlüssel und Schließanlagen, führen Aufzeichnungen, nehmen Postsendungen an und leiten sie sortiert zur Verteilung weiter. Oft kümmern sie sich auch um die Postverteilung im Betrieb. Zu ihren Aufgaben gehört zum Teil oft auch der Telefondienst, das Aushändigen von Formularen, sowie das Aufbewahren von Fundsachen und Gepäck.

Zugang

Für die Tätigkeit ist kein besonderer Berufsabschluss zwingend. In der Regel wird aber eine Ausbildung oder ein entsprechender Lehrgang für Pforten- und Telefondienst erwünscht. Zum Teil wird auch der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung zur Geprüften Werkschutzfachkraft gefordert.

Je nach Aufgabenschwerpunkt können für die Tätigkeit auch Rezeptionisten/Rezeptionistinnen, Telefonisten/Telefonistinnen, Büropraktiker/innen oder Detektive/Detektivinnen in Frage kommen.

Je nach Aufgabenspektrum kann die Tätigkeit auch von Körperbehinderten ausgeführt werden.

 

 

 

Wach- u. Sicherheitsfachmann/-frau

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Wach- und Sicherheitsfachleute sind in den Bereichen Objektschutz und Aufsichtsdienst, Personenschutz und Pförtnerdienst tätig.

Ihre Aufgabe im Bereich Objektschutz und Aufsichtsdienst ist der Schutz von Sach- und Vermögenswerten. Fabrikanlagen, Wohn- und Geschäftshäuser sind vor Feuer, Witterungsschäden, Einbruch oder Sabotage zu schützen, vertrauliche/geheime Betriebsunterlagen vor Diebstahl. Wach- und Sicherheitsfachleute sorgen in Betrieben sowie bei Veranstaltungen oder Messen für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit. Dazu kommen Separat- und Revierwachdienste (Bewachen von Einzelobjekten bzw. von mehreren Objekten in einem bestimmten Bezirk) und die Durchführung und Bewachung von Sicherheits- und Werttransporten.

Im Bereich Personenschutz kümmern sie sich darum, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der anvertrauten Personen ergriffen werden. Das kann die Installation einer Alarmanlage im privaten Bereich sein, die Durchführung von Autofahrten in kugelsicheren Fahrzeugen, die Begleitung der zu schützenden Personen im geschäftlichen, zum Teil auch privaten Bereich.

Im Pförtnerdienst führen Wach- und Sicherheitsfachleute Ausweiskontrollen (z.B. Werksausweise) durch. Auch der Empfang, die Anmeldung und das Weiterleiten von Besuchern sowie ggf. die Bedienung der Telefon- und Schließanlage liegen in ihrem Aufgabenbereich.

Im Bereich Concierge-Dienste in größeren Wohnanlagen verbinden sich klassische Wach- und Sicherheitstätigkeiten (z.B. Videoüberwachung der Kellerräume und Hausflure) mit weiteren Dienstleistungen für die Bewohner, wie z.B. Schlüsselverwahrung oder Paketannahme.

Wach- und Sicherheitsfachleute sind u.a. bei Sicherheitsdiensten und in der Industrie beschäftigt.

Zugang

In der Regel wird für die Tätigkeit als Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau eine abgeschlossene Berufsausbildung als geprüfte Werkschutzfachkraft gefordert.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitsaufgabe können auch Detektive/Detektivinnen und Werkschutzfachkräfte sowie Personen mit einschlägiger Berufserfahrung Zugang zu den Tätigkeiten finden.

Für Tätigkeiten im Pförtner- oder Conciergendienst kommen z.B. auch Bürofachkräfte oder Rezeptionisten/Rezeptionistinnen in Frage.

In Abhängigkeit von der Vorbildung, der Berufspraxis und den Tätigkeitsschwerpunkten können eine Sachkundeprüfung sowie die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen (40-80 Stunden) auf Grundlage der Bewachungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben sein. Zuständig hierfür sind die Industrie- und Handelskammern. Befreit sind von der Sachkundeprüfung und der Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfte Werkschutzfachkraft, Werkschutzmeister/in, mittlerer Polizeivollzugsdienst, mittlerer Justizvollzugsdienst).

Je nach konkretem Einsatz sind waffenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Beschäftigung im Wach- und Sicherheitsgewerbe beträgt 18 Jahre.

 

 

Wachmann/-frau - Objektschutz

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Diebstahl, Sabotage und Terroranschläge, Feuer, Witterungsschäden und technische Defekte rund um Gebäudekomplexe, Fabriken, Verkehrsanlagen, Geschäfte, öffentliche Gebäude oder militärische Objekte - das sind die Themen, mit denen Wachleute im Objektschutz sich zu befassen haben.

Wachleute im Objektschutz führen Kontrollgänge durch und überwachen die Tätigkeit der Angehörigen von Fremdfirmen und des Reinigungspersonals, insbesondere wenn diese in sicherheitsrelevanten Abteilungen tätig sind. In Alarmzentralen führen Werkschutzfachleute im Objektschutz die Gebäude- und Geländefernüberwachung mittels Videogeräten, Einbruchs-, Bewegungs- und Rauchmeldern durch, die an besonders neuralgischen Betriebspunkten installiert sind.

Jene Punkte im Betrieb, die möglicherweise mehr als andere unfall- oder brandgefährdet sind, müssen nicht nur genau überprüft werden, sondern auch jederzeit zugänglich sein. Feuerlöschgeräte sollen am richtigen Platz zum sofortigen Einsatz bereitstehen, die Fluchtwege dürfen keinesfalls versperrt sein. In regelmäßigen Abständen untersuchen deshalb Wachleute im Objektschutz die Funktionstüchtigkeit aller Noteinrichtungen.

Zu den Aufgaben von Wachleuten im Objektschutz gehört auch das Anfertigen von Wachberichten, das Verfassen von schriftlichen Meldungen über besondere Vorkommnisse und von Protokollen über Schadensereignisse.

Wachsamkeit und schnelle Reaktionen sind die oberste Pflicht im Objektschutz. Wenn wirklich etwas passiert und dem entsprechende Aufregung herrscht, heißt es: Ruhe bewahren, denn besonnenes Verhalten ist das Wichtigste bei Alarm oder Unfall. Was im Fall eines Falles genau zu tun ist, steht in der Alarmordnung.

Wachleute arbeiten in Schichtarbeit, häufig ist auch Nachtarbeit die Regel.

Zugang

In der Regel wird eine abgeschlossene Ausbildung als Werkschutzfachkraft oder als Fachkraft für Objektschutz gefordert.

Beschäftigte mit Berufsabschlüssen im Sicherheitsbereich bzw. entsprechender Berufserfahrung können die Tätigkeit ebenfalls ausüben.

In Abhängigkeit von der Vorbildung, der Berufspraxis und den Tätigkeitsschwerpunkten können eine Sachkundeprüfung sowie die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen (40-80 Stunden) auf Grundlage der Bewachungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben sein. Dies gilt besonders dort, wo private Sicherheitsdienste Aufgaben im Bereich der Sicherheit in der Öffentlichkeit übertragen bekommen. Zuständig hierfür sind die Industrie- und Handelskammern. Befreit sind von der Sachkundeprüfung und der Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfte Werkschutzfachkraft, Werkschutzmeister/in, mittlerer Polizeivollzugsdienst, mittlerer Justizvollzugsdienst).

Gegebenenfalls sind waffenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Beschäftigung im Wach- und Sicherheitsgewerbe beträgt 18 Jahre.

 

 

 

Ermittler/in - Werkschutzdienst

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Ermittler/innen im Werkschutzdienst ermitteln bei Betriebsunfällen, Straftaten, Bränden, innerbetrieblichen Verkehrsunfällen und Verstößen gegen die Betriebsordnung. Zum Einsatzbereich gehören Produktionsstätten und Banken genauso wie etwa Verkehrsanlagen und Heizkraftwerke oder Verladestationen und Flughäfen.

Im Mittelpunkt der Arbeit von Ermittler/innen stehen die Suche und das Sichern von Beweismitteln und Spuren. Sie nehmen Tatbestände auf und befragen beteiligte Personen. Soweit nicht von der Polizei erledigt, sperren sie auch den Unfall- oder Tatort ab. Über den Stand der Ermittlungen schreiben sie Berichte für die Geschäftsleitung. Größtmögliche Sorgfalt und Sachlichkeit sind sowohl beim Ermitteln als auch bei der Dokumentation der Ermittlungsergebnisse vonnöten. Auch auf Belange des Datenschutzes ist dabei zu achten.

Ermittler/innen im Werkschutzdienst arbeiten mit Detektiven und Detektivinnen im Werkschutz und mit der Polizei zusammen.

Zugang

In der Regel wird eine abgeschlossene Ausbildung als geprüfte Werkschutzfachkraft gefordert.

Detektive und Detektivinnen und Angehörige anderer Berufe sind ebenfalls als Ermittler/in im Werkschutzdienst geeignet.

In Abhängigkeit von der Vorbildung, der Berufspraxis und den Tätigkeitsschwerpunkten können eine Sachkundeprüfung sowie die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen (40-80 Stunden) auf Grundlage der Bewachungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben sein. Zuständig hierfür sind die Industrie- und Handelskammern. Befreit sind von der Sachkundeprüfung und der Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfte Werkschutzfachkraft, Werkschutzmeister/in, mittlerer Polizeivollzugsdienst, mittlerer Justizvollzugsdienst).

Je nach konkretem Einsatz sind waffenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Beschäftigung im Wach- und Sicherheitsgewerbe beträgt 18 Jahre.

Im Interesse der Ermittlungsarbeit und des Datenschutzes sind in diesem Beruf Verschwiegenheit und Diskretion absolut notwendig.

 

 

Geprüfte Sicherheitsdienstleistungskraft

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Sicherheitsdienstleistungskräfte wenden Schäden und Gefahren von Personen und Schutzobjekten ab und sorgen dafür, dass Ordnung und Sicherheit aufrecht erhalten werden. Derartige Schäden und Gefahren können beispielsweise auch durch ungesetzliche Handlungen wie Sabotage, Diebstahl oder auch durch höhere Gewalt entstehen. Sicherheitsdienstleistungskräfte sind in der Lage, die eigene rechtliche Stellung in ihrer Tätigkeit richtig zu beurteilen und weit reichende Kenntnisse im öffentlichen Recht, im Zivilrecht, Strafrecht und Strafverfahrensrecht sowie im Waffenrecht bei der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben sicher anzuwenden. Darüber hinaus beherrschen sie den Umgang mit mechanischen oder elektronischen Sicherheitseinrichtungen und Gefahren(melde)anlagen und leisten, wenn nötig, erste Hilfe. Sie verfügen über die nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse, um Brandgefahren zu verhindern und abzuwehren und sie sind im Umgang mit Gefahrstoffen geübt. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört es auch, Meldungen und Berichte abzufassen sowie die Qualität der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen zu sichern. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie im Sicherheitsgewerbe beispielsweise im Objekt-, Eigentums- und Personenschutz. Auch bei (Groß-)Veranstaltungen übernehmen sie Aufgaben im Ordnungsdienst.

Die im Bereich der Luftsicherheit tätigen Sicherheitsdienstleistungskräfte, z.B. Geprüfte Sicherheitsdienstleistungskräfte Luftsicherheit (IHK) bzw. Certified Aviation Security Officer (CCI) kennen die erforderlichen Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit, insbesondere innerhalb des internationalen Rechtsrahmens und der EU-Richtlinien. Sie setzen die daraus resultierenden Kontrollabläufe um und gewährleisten die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Luftsicherheit (z.B. Gepäck- und Personenkontrollen auf Flughäfen).

Geprüfte Sicherheits-Teamleiter/innen oder Certified Security Teamleader (CCI) sind in der Lage, Sicherheitskonzepte für Unternehmen und im öffentlichen Raum entsprechend der Kundenwünsche zu planen, zu kalkulieren und deren Umsetzung zu überwachen. Dabei wenden sie ihre umfangreichen Kenntnisse des Rechtsrahmens an, z.B. hinsichtlich des Umweltrechts sowie der arbeits- und brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie übernehmen die Personalplanung und die Führung der im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen eingesetzten Personen.

Die Ausbildung im Überblick

Bei dem Ausbildungsgang Geprüfte Sicherheitsdienstleistungskraft (IHK) handelt es sich um eine berufliche Fortbildung an Bildungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern. Die Fortbildungsprüfung ist durch eine Rechtsvorschrift der Industrie- und Handelskammer in Düsseldorf geregelt.

Auf diese Fortbildung aufbauend werden voraussichtlich ab Mitte 2005 folgende weiterqualifizierende Fortbildungslehrgänge angeboten:

Die Fortbildung dauert in Teilzeitform sieben Monate.

 

 

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