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Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Für die Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Die entsprechende Verordnung ist nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.

In der Rechtsverordnung ist die Entgeltuntergrenze, also der Mindestlohn, festgelegt. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche gleichermaßen verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. Diese sind regional gestaffelt und steigen seit Jahren stetig an.

 

 

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